Werkrealschule

Zum Bürgerbegehren „Gegen das Aus der Werkrealschule St. Johann“:

Nachdem der Gemeinderat am 18.01.2023 entschieden hat, dass das Bürgerbegehren zulässig ist, wurde der Termin für den Bürgerentscheid auf den 07. Mai 2023 festgesetzt.

Die Fragestellung des Bürgerentscheids lautet:

„Sind Sie dafür, dass die Gemeinde den Antrag auf Auflösung der Werkrealschule St. Johann (Klasse 5-9) zurückzieht und eine Schulentwicklungskommission zum Erhalt der Werkrealschule einsetzt?“

Wir begrüßen das ehramtliche Engagement der Elternschaft und wir sehen, dass das Thema der Schulentwicklung die Bürgerinnen und Bürger sehr bewegt.

Deshalb an dieser Stelle ein paar Anmerkungen, um was es aus Sicht der Gemeindeverwaltung und der Mehrheit des Gemeinderates geht:

Wie bringen wir alle Schüler der Grund- und Werkrealschule St. Johann unter? Vor dieser Entscheidung stand der Gemeinderat. Und vor dieser Entscheidung stehen jetzt die Bürgerinnen und Bürger in St. Johann. Es ist keine leichte Entscheidung. Am besten wäre es, alle Schülerinnen und Schüler der Grund- und Werkrealschule St. Johann unterzubringen. Aber hierzu reichen die vorhandenen Räumlichkeiten nicht aus. Ein Anbau an das bisherige Schulgebäude war geplant, kann aber aus finanziellen Gründen nicht realisiert werden.

Wie können wir dieses Problem lösen?

Alternative 1:

Wir können die Werkrealschule beibehalten. Von ihrem wichtigen pädagogischen Angebot sind wir überzeugt. Darum haben wir uns immer für ihren Fortbestand eingesetzt. Aber wenn wir die Werkrealschule beibehalten, fehlen uns ab dem Schuljahr 2024/2025 die nötigen Räume für die Grundschule. Denn die Zahl der Grundschülerinnen und Grundschüler wächst. Ab diesem Schuljahr wird die Grundschule durchgängig 3-zügig. Wenn wir den Grundschülern keine Räume anbieten können, müssen sie in Nachbargemeinden fahren, um dort zur Schule zu gehen.

Alternative 2:

Wir geben die Werkrealschule auf und schaffen dadurch den notwendigen Platz für die Grundschule. Ab diesem Schuljahr werden wir jedes Jahr eine dritte erste Klasse bekommen.

Geht nicht beides – Grundschule und Werkrealschule?

Das wäre uns natürlich am liebsten. Und wir haben mehrfach intensiv geprüft, ob sich das ermöglichen lässt. Das Ergebnis ist aber immer das gleiche: Wir können nicht die Grundschule für alle Kinder sichern und gleichzeitig die Werkrealschule beibehalten. Das hat mehrere Gründe:

  • 1. In den bestehenden Räumen lassen sich nicht beide Schulformen unterbringen. Wir kämpfen schon seit Jahren an der Schule mit beengten Raumkapazitäten. Fachräume müssen als Klassenzimmer belegt werden. Die Nachmittagsbetreuung muss auf verschiedene Räume verteilt werden. Und die Schulsozialarbeit ist wörtlich in einer Besenkammer untergebracht.
  • 2. Um beide Schulformen zu betreiben, müssten wir die bestehende Schule in einem ersten Schritt um sechs Klassenzimmer erweitern. Das kostet viel Geld. Geld, das wir nicht haben. Eine erste Kostenberechnung dafür betrug 2019 3,2 Mio. Euro. Im Frühjahr 2022 waren es bereits 4,2 Mio. Euro. Bei Fertigstellung 2024 müssen wir angesichts der derzeitigen Preisentwicklungen von mindestens 5 Mio. Euro ausgehen.
  • 3. Auch andere Lösungen sind nicht möglich – etwa das Aufstellen von Containern oder das Ausweichen in andere Räumlichkeiten. Wir haben sie ebenfalls aus Kostengründen oder wegen baurechtlicher Bedenken verworfen.

All dies haben die Verwaltung und der Gemeinderat abgewogen. Dazu gab es Gespräche mit der Schulleitung, der Lehrerschaft, den Elternbeiräten, Architekten, Vertretern des staatlichen Schulamts Tübingen, Landtags- und Bundestagsabgeordneten und vielen anderen. Da wir den Anbau zur Schaffung von zusätzlichen Klassenzimmern finanziell nicht stemmen können. stand der Gemeinderat vor einer schwierigen Frage:

Entscheiden wir uns für den Erhalt der Werkrealschule, können wir nicht allen Grundschülern einen Platz in St. Johann anbieten (Hinweis: §76 Abs. 2, Nr. 2 SchulGBW sieht in solchen Fällen die Möglichkeit zur Anordnung eines Schulbezirkswechsels vor). Oder schaffen wir die notwendigen Räume, um alle Grundschüler, die Ganztagesbetreuung und die Schulsozialarbeit unterzubringen – und trennen uns dafür schweren Herzens von der Werkrealschule?

Diese Entscheidung ist niemandem im Gemeinderat leichtgefallen, und wir alle hätten sie gerne vermieden. Aber nach Abwägung aller Argumente hat sich die Mehrheit dieses Gremiums dafür entschieden, den Antrag auf Schließung der Werkrealschule beim Kultusministerium in Stuttgart zu stellen. Damit liegt die Entscheidung darüber, ob ein öffentliches Bedürfnis für den Erhalt der Werkrealschule St. Johann besteht, bei der zuständigen Fachbehörde.

Nun stehen die Bürgerinnen und Bürger vor der gleichen Entscheidung: Sie bestimmen beim Bürgerentscheid am 7. Mai 2023 darüber, ob der Antrag beibehalten wird, oder nicht.

(überarbeitet am 17.03.2023)